Kakaohaltige Produkte: EUDR rechtssicher und effizient umsetzen
Am 29.06.23 ist die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft getreten, die den Handel von Rohstoffen und Produkten, die Entwaldung und Waldschädigung verursachen, untersagt. Anstelle von unverbindlichen Abkommen und freiwilligen Selbstverpflichtungen legt die EU nun einheitliche Bedingungen für alle Marktakteure innerhalb der EU fest.
Die Kakaoindustrie ist von dieser Verordnung direkt betroffen. Die Osapiens Holding GmbH bietet ein Web-Seminar an, das sich diesem Thema und den entsprechenden Lösungsansätzen widmet.